Auskunft über die Freiheit der Religion und Weltanschauung, Sekten & Diskriminierung

Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, das jedem Menschen erlaubt die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei auszuüben. Sie in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO festgehalten und ist klassischer Teil der menschenrechtlichen Verbürgungen im Völkerrecht.

„Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“ (Artikel 18, /RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)), UN-Menschenrechtscharta)

Die gemeinnützige, unabhängige und kritische Informationsseite www.sekten-info.com als auch alle darauf publizierten Artikel und Texte dienen der Aufklärung gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte mit dem Schwerpunkt des Artikels 18, der sogenannten „Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“.

„Die Verfolgung aller urchristlichen Gemeinschaften durch die Institutionen Kirche seit Jahrhunderten – nach dem Motto „Früher Mord, heute Rufmord“ – zu entlarven, ist auf jeden Fall eine notwendige gesellschaftliche Aufgabe.“ (Dieter Potzel, Theologe – Kommentar über die Informationsseite www.sekten-info.com)